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Regelung bei Ummeldungen von Stromzählern bei An- und Abmeldung.
Ab dem 6. Juni 2025 ist der 24 Stunden Lieferantenwechsel in Kraft getreten, welcher Änderungen im Ablauf und den Meldefristen für die An- und Abmeldung bei Ihrem Stromversorger mit sich bringt.
Primäre Änderung: Eine An- und Abmeldung ist nur noch in die Zukunft möglich. -
Was ändert sich?
Wenn ein Umzug Bevor steht, muss dieser im Voraus beim Energieversorger ankündigt werden. Eine rückwirkende Anmeldung oder Kündigung ist bei uns seit Juni nicht mehr möglich.
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Wann muss ich mich melden?
Abmelden: Spätestens 2 Werktage vor Auszug
Anmelden: Spätestens 2 Werktage vor Einzug (Vormieter muss abgemeldet sein) -
Frist verpasst, was nun?
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig ab-melde?
Melden du dich nicht rechtzeitig ab läuft dein bestehender Versorgungsvertrag weiter. Solltest du versäumt haben am Tag der Übergabe den Zählerstand zu notieren kann es dazu kommen, dass dir der Verbrauch deines Nachmieters in Rechnung gestellt wird. -
Was passiert, wenn ich mich nicht rechtzeitig anmelde?
Wenn du dich nicht rechtzeitig anmeldest und es liegt für den Zähler bereits eine Abmeldung vor, wird der Hauseigentümer automatisch angemeldet. Sobald wir Kenntnis von deinem Einzug haben, wird der Eigentümer wieder abgemeldet. Dieser kann Dir daraufhin die entstandenen Kosten weiterberechnen.
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Allgemein gilt von nun an:
Bitte melde dich rechtzeitig bei uns, am besten 2 Wochen im Voraus.
So lassen sich eventuelle Streitigkeiten mit deinem Vermieter oder Eigentümer leicht vermeiden.
Für eine Ummeldung benötigen wir auch weiterhin aktuelle Zählerstände.